KINDERBEISTAND

Seit 2010 ist im Gesetz des Justizministeriums verankert, dass in Obsorge- und Besuchsregelungsverfahren den Kindern ein Kinderbeistand zur Seite gestellt werden kann.

Was ist ein Kinderbeistand?

Ein KB ist ein "Sprachrohr für Kinder vor Gericht". Er unterstützt Kinder in stürmischen Zeiten während eines Gerichtsverfahrens, wenn es um Obsorge und Besuchsregelung geht. Er dient künftig als Ansprechpartner für das Kind und entlastet dieses in dieser schwierigen Zeit.

Was ist die Aufgabe des KB?

Der KB stellt ein Vertrauensverhältnis zum Kind her, informiert über das Verfahren und geht auf die Anliegen und Interessen des Kindes ein. Er vertritt die Anliegen des Kindes bei Gericht. Er ist ausschließlich Vertreter der Interessen des Kindes und gegenüber Dritten zu Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, er gibt die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einverständnis weiter.

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